Kostenerstattung

ist in der Regel nur für Versicherte der privaten Krankenversicherungen möglich, wenn naturheilkundliche Leistungen einschließlich Psychotherapie durch Heilpraktiker, im Leistungsumfang versichert sind. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich psychotherapeutische Leistungen nach der Gebühren Ordnung für Heilpraktiker (GebüH) Ziffern 19 ab. Es gilt hier ausdrücklich zu beachten, dass ausschließlich Psychotherapie (also bei Vorliegen einer psychischen Diagnose gem. ICD-10) nach GebüH abgerechnet werden können. Coachings und psychologische Beratungen können über diesen Weg leider nicht berechnet werden. Generell hat es sich als empfehlenswert erwiesen, vor Beginn der Therapiesitzungen die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankversicherung zu klären.

Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, ist es möglich dass Sie - abhängig vom Versicherungsvertrag - die Sitzungsgebühren ganz oder teilweise erstattet bekommen. Insbesondere bei dieser Konstellation empfehle ich den Interessenten immer, vorher eine mögliche Kostenübernahme mit dem Versicherer zu klären.

Für ausschließlich gesetzlich Krankenversicherte gilt, dass meine Leistungen als Privatleistung abgerechnet werden, da die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen des Heilpraktikers generell nicht im Leistungskatalog haben. Sie erhalten generell für alle Sitzungen eine Rechnung ausgestellt, die Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung entweder als sog. 'Außergewöhnliche Belastung' oder 'Werbungskosten' (abhängig von der erbrachten Sitzungsleistung) steuermindernd geltend machen können.